Carl GmbH & Co. KG
Steinfelder Str. 19
98646 Straufhain
Telefon0700 07107410
E-mailservice@carl-dwt.de

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

 

 

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Als Lieferung im Sinne dieser Verkaufsbedingungen gelten auch Montage und andere Dienstleistungen.

1.2. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

 


2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Unsere Angebote sind frei-bleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Lieferzeiten, Mengenangaben, Preise sowie Liefermöglichkeiten. Nicht im Angebot ausdrücklich benannte Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht und Maßangaben sind lediglich Circa-Angaben und stellen keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar. Sie werden nur dann Beschaffenheits- Eigenschaften des Liefergegenstandes und Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

Auf Angebot des Kunden kommen Verträge erst durch unsere Auftragsbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der Ausführung der Lieferung zustande. Wird von dem Kunden die Verpackung des übergebenen Kaufgegenstandes entfernt, liegt hierin stets eine Angebotsannahme. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigungen und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Offensichtliche Druckfehler und Irrtümer im Angebot, Auftragsbestätigungen, Preislisten u. ä. binden uns nur im Umfang des berechtigten Inhalts.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung); und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoVO. Zur Wahrung der Widerrufs-Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Firma Carl GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Geschäftsführer Marco Carl und Heiko Carl,
Steinfelder Straße 19,
98646 Straufhain
OT Streufdorf

( service@carl-warenhandel.de)

Widerrufsfolgen:



Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversand-fähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht Paketversand-fähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

2.2. Versandkosten nach Ausübung des Widerrufsrechts

Der Kunde, der als Verbraucher ein Widerrufsrecht ausübt, und zur Rücksendung der Ware verpflichtet ist, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann, hat bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der Bestellten entspricht.



3. Preise und Zahlungen

3.1. Maßgebend sind die von uns bezeichneten Preise. Diese gelten im nicht- kaufmännischen Geschäftsverkehr inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und im kaufmännischen Geschäftsverkehr exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager bzw. dem Geschäft.

Bei der Lieferung der Kaufgegenstände treten zu den Preisen die Kosten für Verpackung, Transport, Versicherungsprämien, die ggf. anfallende öffentliche Abgaben und Montagekosten hinzu.

3.2. Der Kaufpreis ist sofort fällig und, sofern er nicht bei Übergabe sofort in vollem Umfang zu leisten ist, ist er innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines der in der Rechnung benannten Konten zu überweisen. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und keine einwendungsfreien Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen offen stehen. Als Berechnungsgrundlage für das Skonto gilt der in der Rechnung ausgewiesene Nettobetrag, ohne Transport-, Versicherungs- oder ähnliche Kosten.

3.3. Eine Erfüllung der Forderung ist erst dann gegeben, wenn wir über den Betrag verfügen können, d. h. dieser unserem Konto gutgeschrieben ist oder in Bar gezahlt wurde. Eine Zahlung mit Wechseln wird nur nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Sofern Wechsel oder Schecks angenommen werden, erfolgt dies lediglich erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs statt. Die Zahlung mit Schecks und Wechseln gelten erst nach ihrer Einlösung und erfolgten Gutschrift als Zahlung. Bis dahin bleiben die Fälligkeiten der Forderung unberührt. Soweit bei der Einlösung von Wechseln oder Schecks Spesen oder sonstige Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Kunden.

3.4. Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde lediglich befugt, sofern sein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis herrührt.

3.5. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach Ablauf der 30 Tagesfrist nicht nach, hat dieser ab dato Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt insoweit ausdrücklich vorbehalten. Sofern der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist, hat er nur diesen zu ersetzen.

3.6. Im Falle nicht nur unerheblicher Zahlungsrückstände sowie einer erst nach Vertragsabschluss erkennbaren Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Kunde innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.7. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass zur Prüfung seiner Kreditwürdigkeit unter Einhaltung des Datenschutzrechts Auskünfte bei den entsprechenden Informationsstellen eingeholt werden können, sofern diese bei der zuständigen Datenschutzstelle ordnungsgemäß angemeldet sind.

3.8. Die Zahlung des Kaufgegenstandes hat durch Vorkasse zu erfolgen.



4. Lieferung

4.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich frei-bleibend. Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sollten bis dahin noch keine vollständige Zahlung erfolgt sein, beginnt die Lieferfrist erst nach dem Zahlungseingang.

4.2. Für die Einhaltung der Lieferfrist kommt es auf den Zeitpunkt an, in welchem der Kaufgegenstand das Lieferwerk, unser Lager oder unser Geschäftslokal verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

4.3. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Für das Verschulden unserer Lieferanten haften wir nicht. Für den Fall, dass uns gegen den Lieferanten Ersatzansprüche zustehen, verpflichten wir uns jedoch diese an den Kunden abzutreten.

4.4. Unvorhergesehene außergewöhnliche Ereignisse, wie Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt (auch bei unseren Lieferanten) befreien uns für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferfristen verlängern sich insoweit angemessen. Soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäfts nachhaltig unwirtschaftlich machen, den Inhalt der Lieferung erheblich verändern, ist der Vertragsinhalt unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen anzupassen.

Im Falle unseres Leistungsverzugs oder einer von uns zu vertretenen Unmöglichkeit sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von uns selbst oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen zu vertretenden Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Anlieferung der Ware diese durch den Kunden in Empfang genommen werden kann. Soweit sich der Kunde mit einer seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet, behalten wir uns die Möglichkeit auf, die Lieferfrist für den Verzugszeitraum durch eine schriftliche Mitteilung dem Kunden gegenüber entsprechend zu verlängern.

4.5. Nicht angenommene Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden eingelagert.

4.6. Teillieferungen sowie Lieferungen vor der angegebenen Lieferzeit sind zulässig.

4.7. Die Lieferung an die Baustelle des Kunden, dessen Lager oder einen anderen von ihm angegebenen Lieferort, unabhängig ob die Lieferung frei oder unfrei erfolgt, beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen. Desweiteren erfolgt die Anlieferung lediglich unter der Voraussetzung, dass der Anlieferort auf einer mit einem schweren Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße erreichbar ist. Für den Fall, dass das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden oder von diesem eingesetzten Personals die öffentliche Straße verlässt, haftet dieser für hierdurch auftretende Schäden, insbesondere für diejenigen am Lieferfahrzeug sowie dem Untergrund. Der Kunde ist nach Anlieferung verpflichtet, das Lieferfahrzeug unverzüglich und ordnungsgemäß zu entladen. Während des Entladevorgangs entstehende Schäden, insbesondere am Lieferfahrzeug oder am zu entladenden Material haftet der Kunde unabhängig davon, ob die Entladung von ihm selbst oder durch eigenes oder fremdes Personal erfolgt. Insoweit erfolgt die Entladung auf eigenes Risiko des Kunden.

4.8. Die Lieferung der Ware erfolgt in handelsüblicher Verpackungsweise. Soweit die Lieferung auf Paletten oder Sonderverpackung erfolgt, werden diese gesondert berechnet.

4.9. Der Abschluss einer Versicherung gegen Transportschäden oder Transportverluste erfolgt lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die hier entstehenden Kosten hat er gesondert zu tragen.



5. Abnahme und Gefahrtragung

5.1. Bei Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder eine von diesem beauftragte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf ihn über. Im Falle der Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Beschädigung und der Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem wir Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Teillieferungen erfolgen.

5.2. Verzögert sich die Lieferung, nachdem der Kaufgegenstand versandbereit ist, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt spätestens mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich aus den vorgenannten Gründen die Abnahme verzögert.



6. Gewährleistung

6.1. Der Kunde ist unbeschadet, seiner Gewährleistungsrechte auch zur Abnahme verpflichtet, wenn die angelieferte Ware lediglich unwesentliche Mängel aufzeigt.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, nach der Lieferung des Kaufgegenstandes diesen auf Mängel sowie Fehlmengen hin zu untersuchen. Sollte der Kunde hierbei Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen feststellen, ist er verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sollte sich ein Mangel, eine Fehlmenge oder eine Falschlieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls bei der Verarbeitung oder dem Einbau herausstellen, ist er ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr bleiben die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der §§ 377, 378 HGB hiervon unberührt. Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt unter Gewähr der Freiheit von Sachmängeln unter Zugrundlegung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Beschaffenheit. Die Sachmängelgewährleistungsansprüche sowie Mangelfolgeschadenansprüche verjähren grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrübergang, soweit nicht Kraft Gesetz insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 479 BGB und § 634 a BGB zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Im Verbrauchsgüterkaufvertrag (Kaufvertrag zwischen Verbraucher und uns) verjähren die Sachmängelgewährleistungsansprüche und Mangelfolgeschadenansprüche grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrübergang, soweit nicht Kraft Gesetzes insbesondere § 438 Nr. 1 und Nr. 2, § 479 BGB zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.

Soweit es Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche betrifft, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind diese ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von uns zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.3. Eine Gewährleistungsverpflichtung für von uns unverschuldete Schäden entfällt bei fehlerhafter unsachgemäßer oder ungeeigneter Behandlung des Kaufgegenstandes oder schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sowie Wartungs- und Pflegeanweisungen, bei Verwendung von ungeeigneten Ersatzteilen oder ungeeignetem Zubehör, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, bei fehlerhafter Montage bzw. in Betriebssetzung, wobei in allen Fällen dies unabhängig davon gilt, ob dies durch den Kunden oder Dritte erfolgte. Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt allerdings dann nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Grund wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

6.4. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt die vorstehende Einschränkung der Gewährleistungsverpflichtung auch, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, dieser beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Unsere Schadenersatzpflicht beschränkt sich hierbei auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden.

6.5. Bei Schäden auf von uns zu vertretenden Verschuldens vor Vertragsabschluss, insbesondere bei fehlerhafter Beratung, fehlerhaften Auskünften oder nach Vertragsabschluss liegender Beratung sowie anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.



7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bleibt uns das Eigentum an den Kaufgegenständen vorbehalten. Ein Eigentumsübergang der gelieferten Ware erfolgt erst in dem Fall der Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber.



8. Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung sowie insbesondere der Ansprüche aus Schecks und Wechseln zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich Bundesdeutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.



9. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, welche sich im Geschäftsverkehr ergeben, auch aus uns überschreitenden Lieferungen und Leistungen ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz in 98646 Streufdorf vereinbart.



10. Sonstige Regelungen

10.1. Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Vielmehr ist diese Vertragsbestimmung sinngemäß zu ergänzen.

10.2. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigungen, was auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel gilt. Die Schriftform ist auch bei der Übermittlung eines Telefaxes gewahrt.

 

 

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